Jeder weiß ja um die Verbrechen der Mauerschützen oder die Niederschlagung des Volksaufstandes des. 17. Juni in der DDR.
Kurioserweise ist das nach EU-Recht möglich und wäre demnach legal:
(2)
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b)
jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c)
einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Hier zu finden:
http://dejure.org/gesetze/MRK/2.htmlWeiterhin steht in der EU-"Menschenrechtskonvention":
Todesstrafe in Kriegszeiten
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden. Der Staat übermittelt dem Generalsekretär des Europarats die einschlägigen Rechtsvorschriften.
Da wir uns schon seit über einem Jahrzehnt im Krieg befinden wäre es nach EU-Recht möglich bei uns wieder die Todesstrafe einzuführen. Und Kriegsgefahr herrscht offenbar seit des Zusammenbruches des Ostblock jeden Tag. Früher hat sich die Bundesrepublik noch ans GG gehalten, was besagt dass ein Angriffskrieg wie beim Kosovo-Konflikt verboten ist.
Das findet man hier:
http://www.juraforum.de/gesetze/emrk/an ... ber-die-a#Weiterhin gibt es in der EU "die Pflicht zur Aufrüstung":
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (im Folgenden "Europäische Verteidigungsagentur") ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.Ist schon witzig, beim Geld-ins-Militär-stecken sind sich alle einig, beim Umweltschutz oder sozialen Mindeststandards kommt man auf keine gemeinsame Einigung.
zu finden hier:
http://dejure.org/gesetze/EU/42.html